Fußpflege / Podologische Komplexbehandlung bei Diabetes Mellitus
Sie sind Diabetiker?Diabetiker mit der Folgeerkrankung (Poly-)Neuropathie, sowie Menschen mit einer Querschnittslähmung und Patienten mit neurologischen Erkrankungen können beim Arzt, nach dessen Diagnostik die podologische Komplexbehandlung über eine Verordnung erhalten. Diese ist Abrechenbar mit den Krankenkassen. Mein Anliegen an Sie liebe Patienten: Im Leistungskatalog der Krankenkassen kann die medizinische (podologische) Fußbehandlung abgerechnet werden. Hierzu muss eine Neuropathie (Nervenstörung) vorhanden sein. Eine Verordnung richtet sich bei Diabetikern nicht nach der Medikation, wie es fälschlicherweise immer noch kommuniziert wird. Grundsätzlich gilt: Nur der Arzt kann über die Notwendigkeit entscheiden. Grundgedanke der podologischen Behandlungsmaßnahme ist die Prävention. Damit sich Diabetiker, die oftmals unter einer Neuropathie oder Angiopathie leiden, nicht selber verletzten und somit einen sehr komplizierten Heilungsablauf verursachen, sollte der Diabetiker bei der Fußbehandlung lieber fremde Hilfe in Anspruch nehmen. Fordern Sie dies bei Ihrem Arzt ein. Sie benötigen von Ihrem Arzt die Heilmittelverordnung 13 für eine podologische Behandlungsmaßnahme. Die Indikation ist der Diabetes mellitus mit einer Neuropathie (DF), eine Querschnittslähmung (QF) oder eine Neuropathische Erkankung (NF). |